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Heiratsurkunde aus Lisdorf und Bous von Barbara KOSTANZER

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Moderator: tim52mer

rgries
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Hallo

Ich hätte mal wieder Hilfe nötig um zwei Heiratsurkunden meiner Urgroßmutter Barbara KOSTANZER zu entziffern.

Zur ersten Trauung von Barbara KOSTANZER mit Johann SCHNEIDER am 4 Juli 1870 in Lisdorf.

Ich glaube, ich habe Folgendes gelesen:

Im Jahre eintausend achthundert siebenzig, am vierten des Monats Juli um …… Uhr ……mittags, erschien vor mir ……………………….und Zivilstandesbeamten der Bürgermeisterei Lisdorf Kreiß Saarlouis Regierungsbezirk Trier, Landgerichtsbezirk Saarbrücken
einer Seits:
Johann SCHNEIDER gemäß ……… Geburts akte, alt drei und zwanzig Jahre, geboren zu Lisdorf, am sieben und zwanzigsten des Monats Dezember Jahrs eintausend achthundert sechs und vierzig, ………………… von Stand, wohnhaft zu Lisdorf groß jähriger Sohn des ………. SCHNEIDER, ………..von Stand, wohnhaft zuletzt zu Lisdorf …………………………………………………..........................
…………………………………………………………………………………………………….
und dessen Ehefrau Anna KLEIN ……………………………………… Stand, wohnhaft zu Lisdorf, …………………………………………
anderer Seits:
Barbara KOSTANZEN gemäß ……….. Geburts akte, alt zwei und zwanzig Jahre, geboren zu Zimmern am acht und zwanzigsten des Monats Oktober Jahrs eintausend achthundert sieben und vierzig, ………… Stand, wohnhaft zu Zimmern groß jährige Tochter des Josef KOSTANZEN, ……….von Stand, wohnhaft zuletzt zu Zimmern gemäß……………………zwanzigsten April…….……........................................
…………………………………………………………….
und dessen Ehefrau Anna Maria RUF ……………………………….Stand, wohnhaft zu Zimmern, …………………………………..Mai ……………………………………
………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………….
und ersuchten mich, die von ihnen beabsichtigte Ehe abzuschließen, indem nach den geschehenen Eheverkündigungen, wovon die erste Sonntags, den fünften des Monats Juni dieses Jahres und die zweite Sonntags, den zwölften des Monats Juni dieses Jahres, jedesmal um zehn Uhr des Morgens zu Lisdorf und ………………………………………
………………………………….zu Zimmern …………………………stattgehabt, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien.

Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch .........................................................................................
wegen der erforderlichen Einwilligung ………………………………….. ausgewiesen haben; da ferner alle durch das Gesetz vorgeschriebene Formen beobachtet worden, sowie es aus dem oben angeführten erhellt, so habe ich, der Beamte des Zivilstandes von Lisdorf nachdem ich alle in diesem Akte angeführten Schriften und das VI. Kapitel des von der Ehe handelnden Tites des bürgerlichen Gesetzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute sowie die hieraus bezüglichen Artikel 6 bis einschließlich 9 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und Artikel 39 des Einführungsgesetzes zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen, den Bräutigam Johann SCHNEIDER gefragt, ob er die Braut Barbara KOSTANZEN zur Frau nehmen wolle?
Ebenso hab ich die Braut Barbara KOSTANZEN gefragt, ob sie den Bräutigam Johann SCHNEIDER zum Manne nehmen wolle?
Da nun jedes von beiden insbesondere dies Frage mit Ja! Beantwortet, so habe ich die Benannten Johann SCHNEIDER und Barbara KOSTANZEN im Namen des Gesetzes von nun an als in Gesetzlicher Ehe vereint erklärt.

Worüber gegenwärtiger Akt im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich:
1tens: des ……………Amann……………von Stand, alt zwei und zwanzig Jahre, wohnhaft zu Lisdorf nicht verwandt mit den ………………………………..
2tens: des ……………Kluge……………von Stand, alt drei und zwanzig Jahre, wohnhaft zu Saarlouis nicht verwandt mit den ………………………………..
3tens: des August Basin……………von Stand, alt …. und zwanzig Jahre, wohnhaft zu Saarlouis nicht verwandt mit den ………………………………..
4tens: des Jakob Becker……………von Stand, alt ….. und zwanzig Jahre, wohnhaft zu Neuforweiler nicht verwandt mit den ………………………………..
im doppeltem Originale errichtet, und, nach gehaltener Vorlesung, von den zusammengegebenen Ehegatten, ………………………………… den Zeugen und dem Zivilstandesbeamten unterschrieben worden ist.

So geschehen zu Lisdorf in dem Gemeindehause der Bürgermeisterei Lisdorf am Tage, im Monat, und Jahre wie oben.
Jean Schneider ……………………. Barbara Kostanzer
…………. Amann ………. Kluge August Basin
Jakob Becker

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Hier ist der Link: https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSGB-R9QQ-R?cat=54792
Acte de Mariage de Johann SCHNEIDER et de Barbara KOSTANZER (1870).jpg

Zur zweiten Trauung von Barbara KOSTANZER mit Franz LIND am 3 Juni 1872 in Bous.
Ich glaube, ich habe Folgendes gelesen:
Im Jahre eintausend achthundert zwei und siebenzig, am dritten des Monats Juni um vier Uhr nachmittags, erschien vor mir ……… Gabriel …………………………...und Zivilstandesbeamten der Bürgermeisterei Schwalbach Kreiß Saarlouis Regierungsbezirk Trier, Landgerichtsbezirk Saarbrücken
einer Seits:
Franz LIND gemäß ……… Geburts akte, alt vier und zwanzig Jahre, geboren zu Schwalbach, am vierzehnten des Monats Dezember Jahrs eintausend achthundert sieben und vierzig, ………………… von Stand, wohnhaft zu Schwalbach groß jähriger Sohn des ………. Adam LIND, ………..von Stand, wohnhaft zuletzt zu Schwalbach …………………………………………………..........................
…………………………………………………………………………………………………….
und der Ehefrau ……….. Johanna KRAEMER ……………………………………… Stand, wohnhaft zu Schwalbach, …………………………………………
anderer Seits:
Barbara KOSTANZER ……………………………….. gemäß ……….. ……………….Geburts akte, alt vier und zwanzig Jahre, geboren zu Zimmern am acht und zwanzigsten des Monats Oktober Jahrs eintausend achthundert sieben und vierzig, ………… Stand, wohnhaft zu Lisdorf groß jährige Tochter des ……….. Josef KOSTANZER, ………. von Stand, wohnhaft zuletzt zu Zimmern gemäß……………………zwanzigsten April…….……........................................
…………………………………………………………….
und der Ehefrau Anna Maria RUF ……………………………….Stand, wohnhaft zu Zimmern, …………………………………..Mai ……………………………………
………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………….
und ersuchten mich, die von ihnen beabsichtigte Ehe abzuschließen, indem nach den geschehenen Eheverkündigungen, wovon die erste Sonntags, den zwölften des Monats Mai dieses Jahres und die zweite Sonntags, den ……….. des Monats Juni dieses Jahres, jedesmal um zehn Uhr des Morgens zu Bous und Lisdorf stattgehabt, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien.
Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch .........................................................................................
wegen der erforderlichen Einwilligung ausgewiesen haben; da ferner alle durch das Gesetz vorgeschriebene Formen beobachtet worden, sowie es aus dem oben angeführten erhellt, so habe ich, der Beamte des Zivilstandes von Schwalbach nachdem ich alle in diesem Akte angeführten Schriften und das VI. Kapitel des von der Ehe handelnden Tites des bürgerlichen Gesetzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute sowie die hieraus bezüglichen Artikel 6 bis einschließlich 9 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und Artikel 39 des Einführungsgesetzes zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen, den Bräutigam Frans LIND gefragt, ob er die Braut Barbara KOSTANZER zur Frau nehmen wolle?
Ebenso hab ich die Braut Barbara KOSTANZER gefragt, ob sie den Bräutigam Franz LIND zum Manne nehmen wolle?
Da nun jedes von beiden insbesondere dies Frage mit Ja! Beantwortet, so habe ich die Benannten Franz LIND und Barbara KOSTANZER im Namen des Gesetzes von nun an als in Gesetzlicher Ehe vereint erklärt.

Worüber gegenwärtiger Akt im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich:
1tens: des Peter Lind,……………von Stand, alt drei und dreißig Jahre, wohnhaft zu Schwalbach verwandt mit den ………………………………..
2tens: des Johann Lind,……………von Stand, alt fünf und dreißig Jahre, wohnhaft zu Schwalbach verwandt mit den ………………………………..
3tens: des ……. Rupp,……………von Stand, alt …. und fünfzig Jahre, wohnhaft zu Schwalbach nicht verwandt mit den ………………………………..
4tens: des Franz Frank,……………von Stand, alt neun und vierzig Jahre, wohnhaft zu Schwalbach nicht verwandt mit den ………………………………..
im doppeltem Originale errichtet, und, nach gehaltener Vorlesung, von den zusammengegebenen Ehegatten, ………………………………… den Zeugen und dem Zivilstandesbeamten unterschrieben worden ist.

So geschehen zu Bous in dem Gemeindehause der Bürgermeisterei Schwalbach am Tage, im Monat, und Jahre wie oben.
Franz Lind Barbara Kostanzer Peter Lind Johann Lind
…………. Rupp Franz Frank ………. Gabriel


Das Dokument stammt aus Bildern von der Familysearch-Site.

Hier ist der Link: https://www.familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSGB-5LGZ?cat=54800

Acte de Mariage de Franz LIND + Barbara KOSTANZER (1872).jpg
Im voraus vielen Dank für Lücken füllung und/oder eventuelle Änderungen.

Freundschaftlisch

Rainier GRIES
franzpeter
male
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Hallo Rainier,

dann fangen wir mal mit der ersten Eheschließung an:

Im Jahre eintausend achthundert siebenzig, am vierten des Monats Juli um acht Uhr Vormittags, erschien vor mir Georg Sang, Bürgermeister und Zivilstandesbeamten der Bürgermeisterei Lisdorf Kreiß Saarlouis Regierungsbezirk Trier, Landgerichtsbezirk Saarbrücken
einer Seits:
Johann SCHNEIDER gemäß hier beruhendem Geburts akte, alt drei und zwanzig Jahre, geboren zu Lisdorf, am sieben und zwanzigsten des Monats December Jahrs eintausend achthundert sechs und vierzig, Schuhmacher von Stand, wohnhaft zu Lisdorf groß jähriger Sohn des Bernard SCHNEIDER, Schiffer von Stand, wohnhaft zuletzt zu Lisdorf
gemäß hier beruhendem Sterbeakte gestorben daselbst am
neunten December achtzehnhundert sechsundvierzig
und dessen Ehefrau Anna KLEIN alt vierundfünfzig Jahre, ohne Stand, wohnhaft zu Lisdorf, hier gegenwärtig und in diese Ehe einwilligend;
anderer Seits:
Barbara KOSTANZEN gemäß hier beigefügtem Geburts akte, alt zwei und zwanzig Jahre, geboren zu Zimmern am acht und zwanzigsten des Monats Oktober Jahrs eintausend achthundert sieben und vierzig, ohne Stand, wohnhaft zu Zimmern groß jährige Tochter des Joseph KOSTANZEN, Schreiner von Stand, wohnhaft zuletzt zu Zimmern gemäß hier beigefügtem Sterbeakte gestorben daselbst am zwanzigsten April achtzehnhundert vierundsechstzig
und dessen Ehefrau Anna Maria RUF ohne Stand, wohnhaft zu Zimmern, welche durch Akte vom achtzehnten Mai achtzehnhundert siebenzig beglaubigt vom Königlichen Oberamte zu Hechingen am achtzehnten Mai achtzehnhundertsiebenzig, welcher Akt hier beigefügt ist, in diese Ehe eingewilligt hat,
und ersuchten mich, die von ihnen beabsichtigte Ehe abzuschließen, indem nach den geschehenen Eheverkündigungen, wovon die erste Sonntags, den fünften des Monats Juni dieses Jahres und die zweite Sonntags, den zwölften des Monats Juni dieses Jahres, jedesmal um zehn Uhr des Morgens zu Lisdorf und gemäß Attest des Erzbischöflichen Pfarramtes zu Zimmern daselbst stattgehabt, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien.

Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch heute vorstehenden
wegen der erforderlichen Einwilligung Akte ausgewiesen haben; da ferner alle durch das Gesetz vorgeschriebene Formen beobachtet worden, sowie es aus dem oben angeführten erhellt, so habe ich, der Beamte des Zivilstandes von Lisdorf nachdem ich alle in diesem Akte angeführten Schriften und das VI. Kapitel des von der Ehe handelnden Tites des bürgerlichen Gesetzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute sowie die hieraus bezüglichen Artikel 6 bis einschließlich 9 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und Artikel 39 des Einführungsgesetzes zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen, den Bräutigam Johann SCHNEIDER gefragt, ob er die Braut Barbara KOSTANZEN zur Frau nehmen wolle?
Ebenso hab ich die Braut Barbara KOSTANZEN gefragt, ob sie den Bräutigam Johann SCHNEIDER zum Manne nehmen wolle?
Da nun jedes von beiden insbesondere dies Frage mit Ja! Beantwortet, so habe ich die Benannten Johann SCHNEIDER und Barbara KOSTANZEN im Namen des Gesetzes von nun an als in Gesetzlicher Ehe vereint erklärt.

Worüber gegenwärtiger Akt im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich:
1tens: des Heinrich Amann, Stuhlmachers von Stand, alt zwei und zwanzig Jahre, wohnhaft zu Lisdorf nicht verwandt mit den zusammengegebenen Ehegatten
2tens: des Friedrich Kluge, Schuhmachers von Stand, alt drei und zwanzig Jahre, wohnhaft zu Saarlouis nicht verwandt mit den zusammengegebenen Ehegatten
3tens: des August Basin, Schuhmachers von Stand, alt sechs und zwanzig Jahre, wohnhaft zu Saarlouis nicht verwandt mit den zusammengegebenen Ehegatten
4tens: des Jakob Becker, Schuhmachers von Stand, alt vier und zwanzig Jahre, wohnhaft zu Neuforweiler nicht verwandt mit den zusammengegebenen Ehegatten
im doppeltem Originale errichtet, und, nach gehaltener Vorlesung, von den zusammengegebenen Ehegatten, der Mutter des jungen Ehegatten, den Zeugen und dem Zivilstandesbeamten unterschrieben worden ist.

So geschehen zu Lisdorf in dem Gemeindehause der Bürgermeisterei Lisdorf am Tage, im Monat, und Jahre wie oben.
Jean Schneider Anna Klein Barbara Kostanzer
Heinrich Amann Friedrich Kluge August Basin
Jakob Becker

Zweite Urkunde folgt separat.
Franz Peter
franzpeter
male
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Zweite Urkunde:

Im Jahre eintausend achthundert zwei und siebenzig, am dritten des Monats Juni um vier Uhr nachmittags, erschien vor mir Michel Gabriel, Beigeordneter, in Vertretung des durch andere Dienstgeschäfte verhinderten Bürgermeisters und Civilstandesbeamten der Bürgermeisterei Schwalbach Kreis Saarlouis Regierungsbezirk Trier, Landgerichtsbezirk Saarbrücken
einer Seits:
Franz LIND gemäß hier beruhenden Geburts akte, alt vier und zwanzig Jahre, geboren zu Schwalbach, am vierzehnten des Monats Dezember Jahrs eintausend achthundert sieben und vierzig, Bergmann von Stand, wohnhaft zu Schwalbach großjähriger Sohn des verlebten Adam LIND, pensionirter Bergmann von Stand, wohnhaft zuletzt zu Schwalbach, woselbst er gemäß des hier beruhenden Sterbeaktes am zehnten März achtzehnhundert ein und siebenzig gestorben ist,
und der Ehefrau desselben Johanna KRAEMER ohne Stand, wohnhaft zu Schwalbach, hier gegenwärtig und in diese Ehe einwilligend,
anderer Seits:
Barbara KOSTANZER Wittwe gemäß des vorgelegten und zu den Belägen genommenen Sterbeactes, am acht und zwanzigsten März vorigen Jahres zu Lisdorf gestorbenen Johann Schneider gemäß vorgelegter und zu den Belägen genommenen Geburtsakte, alt vier und zwanzig Jahre, geboren zu Zimmern am acht und zwanzigsten des Monats Oktober Jahrs eintausend achthundert sieben und vierzig, ohne Stand, wohnhaft zu Lisdorf großjährige Tochter des verlebten Joseph KOSTANZER, Schreiner von Stand, wohnhaft zuletzt zu Zimmern, woselbst er gemäß des vorgelegten und zu den Belägen genommenen Sterbe-Akteses (sic) am zwanzigsten April eintausend achthundert vier und fünfzig gestorben ist,
und der Ehefrau desselben Anna Maria RUF ohne Stand, wohnhaft zu Zimmern, welche gemäß des vorgelegten und zu den Belägen genommenen Einwilligungs-Actes vom sechs und zwanzigsten Mai dieses Jahres in diese Ehe einwilligt,
und ersuchten mich, die von ihnen beabsichtigte Ehe abzuschließen, indem nach den geschehenen Eheverkündigungen, wovon die erste Sonntags, den zwölften des Monats Mai dieses Jahres und die zweite Sonntags, den neunzehnten des Monats Mai dieses Jahres, jedesmal um zehn Uhr des Morgens zu Bous und Lisdorf stattgehabt, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien.
Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch laut Vorstehendem
wegen der erforderlichen Einwilligung ausgewiesen haben; da ferner alle durch das Gesetz vorgeschriebene Formen beobachtet worden, sowie es aus dem oben angeführten erhellt, so habe ich, der Beamte des Zivilstandes von Schwalbach nachdem ich alle in diesem Akte angeführten Schriften und das VI. Kapitel des von der Ehe handelnden Tites des bürgerlichen Gesetzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute sowie die hieraus bezüglichen Artikel 6 bis einschließlich 9 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und Artikel 39 des Einführungsgesetzes zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen, den Bräutigam Frans LIND gefragt, ob er die Braut Barbara KOSTANZER zur Frau nehmen wolle?
Ebenso hab ich die Braut Barbara KOSTANZER gefragt, ob sie den Bräutigam Franz LIND zum Manne nehmen wolle?
Da nun jedes von beiden insbesondere dies Frage mit Ja! beantwortet, so habe ich die Benannten Franz LIND und Barbara KOSTANZER im Namen des Gesetzes von nun an als in Gesetzlicher Ehe vereint erklärt.

Worüber gegenwärtiger Akt im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich:
1tens: des Peter Lind, Bergmann von Stand, alt drei und dreißig Jahre, wohnhaft zu Schwalbach verwandt mit dem Bräutigam als Bruder
2tens: des Johann Lind, Bergmann von Stand, alt fünf und dreißig Jahre, wohnhaft zu Schwalbach verwandt mit dem Bräutigam als Bruder
3tens: des Peter Rupp, Ackerer von Stand, alt acht und fünfzig Jahre, wohnhaft zu Schwalbach nicht verwandt mit den Brautleuten
4tens: des Franz Frank, Bergmann von Stand, alt neun und vierzig Jahre, wohnhaft zu Schwalbach nicht verwandt mit den Brautleuten
im doppeltem Originale errichtet, und, nach gehaltener Vorlesung, von den zusammengegebenen Ehegatten, den Zeugen und dem Civilstandsbeamten unterschrieben worden ist.
Die Mutter des Bräutigams erklärte im Schreiben und Unterschreiben unerfahren zu sein.

So geschehen zu Bous in dem Gemeindehause der Bürgermeisterei Schwalbach am Tage, im Monat, und Jahre wie oben.
Franz Lind Barbara Kostanzer Peter Lind Johann Lind
Peter Rupp Franz Frank M.. Gabriel

Schöne Grüße,
Franz Peter
rgries
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Hallo

Noch mals vielen Dank für ihre Arbeit Franz Peter

Freundschaftlisch

Rainier
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