Hallo,
einer meiner Vorfahren hat als Berufsbezeichnung "Hafner des Rates". Was hab ich mir darunter vorzustellen?
Ein Hafner ist wahrscheinlich ein Töpfer. Aber was töpfert der dem Rat??
Hafner des Rates
Moderator: tim52mer
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Hallo,
ich würde da aber auch in die Richtung Ofenbauer denken. Bei uns in Österreich ist Hafner noch immer die Berufsbezeichnung für jemanden, der Kachelöfen setzt und instand hält.
Könnte mir vorstellen, dass in einer größeren Gemeinde für die Wartung der Kachelöfen (z.B. im Rathaus) jemand angestellt wurde.
Aus welcher Zeit stammt der Vorfahre?
LG
ich würde da aber auch in die Richtung Ofenbauer denken. Bei uns in Österreich ist Hafner noch immer die Berufsbezeichnung für jemanden, der Kachelöfen setzt und instand hält.
Könnte mir vorstellen, dass in einer größeren Gemeinde für die Wartung der Kachelöfen (z.B. im Rathaus) jemand angestellt wurde.
Aus welcher Zeit stammt der Vorfahre?
LG
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Hallo,
vielen Dank für die schon mal aufschlußreiche Antwort! Der gute Mann wurde 1699 geboren und war auch noch Gerichtsverw. (?)
Verweser/Verwalter?
Herzliche Grüße
Manfred Bässler
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Verweser/Verwalter?
Herzliche Grüße
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Hallo,
da wird "Gerichtsverwandter" gemeint sein. Das war ein Mitglied eines Ortsgerichtes und wurde als Schöffe in der Gerichtsbarkeit eingesetzt.
Ich glaube mal über deutsche Städte im Mittelalter gelesen zu haben, dass bevor die meisten Gewerbe in Zünfte geregelt wurden, einzelne Handwerker vom Rat einer Stadt die alleinige Berechtigung bekommen haben, ein bestimmtes Handwerk auszuüben. Also nicht nur für die Obrigkeit gearbeitet haben, sondern praktisch das regionale Monopol über ein bestimmtes Gewerbe zugesprochen bekommen haben.
War auch so etwas wie ein Schutz der heimischen Wirtschaft.
Keine Ahnung, wie sehr solche Regelungen auch noch im 18. Jahrhundert - in dem Ihr Vorfahre ja beruflich tätig war - noch möglich waren oder angewandt wurden.
LG
da wird "Gerichtsverwandter" gemeint sein. Das war ein Mitglied eines Ortsgerichtes und wurde als Schöffe in der Gerichtsbarkeit eingesetzt.
Ich glaube mal über deutsche Städte im Mittelalter gelesen zu haben, dass bevor die meisten Gewerbe in Zünfte geregelt wurden, einzelne Handwerker vom Rat einer Stadt die alleinige Berechtigung bekommen haben, ein bestimmtes Handwerk auszuüben. Also nicht nur für die Obrigkeit gearbeitet haben, sondern praktisch das regionale Monopol über ein bestimmtes Gewerbe zugesprochen bekommen haben.
War auch so etwas wie ein Schutz der heimischen Wirtschaft.
Keine Ahnung, wie sehr solche Regelungen auch noch im 18. Jahrhundert - in dem Ihr Vorfahre ja beruflich tätig war - noch möglich waren oder angewandt wurden.
LG
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die Encyklopädie von Krünitz schreibt dazu:
Gerichts=Verwalter, der das Gericht, d. i. die Befugniß Recht zu sprechen, im Nahmen des Gerichts=Herren verwaltet; doch nur in kleinen Gerichten, besonders auf dem Lande; der Gerichtshalter, Gerichtsverweser, Justitiarius.
Über den Hafner schreibt er:
Hafner, die oberdeutsche Benennung eines Töpfers, weil er Häfen, d. i. Geschirre aus Thon bereitet.
Gerichts=Verwalter, der das Gericht, d. i. die Befugniß Recht zu sprechen, im Nahmen des Gerichts=Herren verwaltet; doch nur in kleinen Gerichten, besonders auf dem Lande; der Gerichtshalter, Gerichtsverweser, Justitiarius.
Über den Hafner schreibt er:
Hafner, die oberdeutsche Benennung eines Töpfers, weil er Häfen, d. i. Geschirre aus Thon bereitet.