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Taufbuch Berwang/Tirol 1682 schwer zu lesen

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Moderator: tim52mer

crawler
male
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Hallo liebe Gemeinde,

Könnte mir jemand bitte helfen die angehängte Geburtsurkunde zu entziffern? Allein der Vorname ist mir schon ein Rätsel
_MF 0821-02_Berwang - TB 1, TO 1, TR 1_1631-_1771_0134.jpeg

Vielen vielen Dank im Voraus!
franzpeter
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Hallo crawler,
das ist wirklich eine Lese-Herausforderung! Ich würde diesen Text im Forum von ahnenforschung.net mal präsentieren, dort sind unglaublich gute Lese-Experten zu finden.
Viel Erfolg!
crawler
male
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Hallo FranzPeter,

danke für den Hinweis, mache ich.

Ich habe die Seite des Taufbuches von 1682 nochmal mit einem besseren Photoprogramm nachbearbeitet und tatsächlich ist die Kopie besser geworden, aber für mich immer noch nicht entzifferbar (4. Eintrag von oben: Hyerenmis? oder Fly... Singer).

Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Im voraus vielen Dank
Michael Singer
Bilagor
_MF 0821-02_Berwang - TB 1, TO 1, TR 1_1631-_1771_0134_2.jpeg
franzpeter
male
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Bei dem Vornamen des Täuflings habe ich noch immer keine Idee, aber beim Text ist nun einiges lesbar.

Baptizatus filius legit. ...nidis Singer (p:m:) et Elsbethae ux... ...iugum .... alma, sub Patrino Kristiano Perchtold ex Rotenlech

Darunter wohl der Name desjenigen, der die Taufe vollzogen hat.
Bei den Namen bin ich mir nicht sicher.
crawler
male
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Hallo Franz Peter,

dein Hinweis, die Kopie bei Ahnenforschung.net einzustellen hat was den Namen anbelangt zum Erfolg geführt. Der Name lautet:
Hyeremias, also Jeremias.

Der Rest müßte dann wie folgt lauten: Baptizatus filius legit. David Singer (p:m:) et Elisabetha Füxin... ...iugum .... alma, sub Patrino Kristiano Perchtold ex Rotenlech.

Weißt Du was "(p:m:)" bedeutet?

Nochmals vielen Dank und Grüße aus Nordhessen
Michael Singer
franzpeter
male
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Hyeremias als Form von Jeremias - darauf muss man erstmal kommen.
p.m. bedeutet „pia memoria“, seligen Gedenkens; der Vater war demnach zum Zeitpunkt der Taufe bereits verstorben.
crawler
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danke für die Übersetzung; daraufhin wurde ich im Totenbuch fündig.

Grüße
Michael Singer
franzpeter
male
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Das dachte ich mir, dass sich mit dieser Angabe des Sterbeeintrag finden lässt - es handelt sich ja auch nur um einen fraglichen Zeitraum von maximal 9 Monaten.... ;)
Und ja, wenn man es weiß, dann steht da beim Vater "Davidis", also David in der Genitivform. Und bei der Mutter lese ich nun "Fuxin", also die früher übliche weibliche Form des Namens Fux.

Warum bei meiner ersten Antwort das "m" bei "p.m." so sonderbar angezeigt wird, ist mir ein Rätsel. Das muss etwas mit den Programmformatierungen von phpBB zu tun haben.

Schöne Grüße,
Franz Peter
klynroer
klynroer
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Ich kenne p:m als 'post mortem' (nach dem Tode). Aber auch p:m als 'post meridiem' (nachmittags als Zeitangabe). Da es sich bei den Geburtsdokumenten um amtliche 'Sprache' handelt, würde ich immer die juristische 'Sicht' dieser Abkürzungen 'verstehen'. Ein R.I.P. z.B. habe ich in Urkunden des 17/18.Jhdts. noch nie gelesen.

In einigen Dokumenten war dies (post mortem) so zu verstehen, dass ein Kind nach dem Tod des Vaters geboren wurde (was nicht automatisch etwas mit dem 'Lebenswandel' der Mutter zu tun hatte), sondern mit Kriegs- oder Unglücksereignissen. Dies wurde dann mit 'filius (filia) legis' dokumentiert.
franzpeter
male
Inlägg: 580
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Bei einem Standesamtsdokument hätte ich p.m. ebenfalls als "post mortem" gelesen. Da es sich aber offensichtlich um einen Kirchenbucheintrag handelt, habe ich die "frömmere Variante" gewählt - gleiche Abkürzung und identische Bedeutung.
klynroer
klynroer
Inlägg: 272
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franzpeter skrev: 26 februari 2020, 12:42 Bei einem Standesamtsdokument hätte ich p.m. ebenfalls als "post mortem" gelesen. Da es sich aber offensichtlich um einen Kirchenbucheintrag handelt, habe ich die "frömmere Variante" gewählt - gleiche Abkürzung und identische Bedeutung.
Die Kirchenbücher damaliger Zeit (in der Zeit bevor es Standesämter gab, welche in Preußen z.B. erst nach der 'Franzosenzeit' eingeführt wurden) erfüllten die Funktion einer Dokumentation. In allen mir vorliegenden Kirchenbuchaufzeichnungen, ist p:m immer so zu 'lesen', dass ein Ereignis nach dem Tode eines anderen zu verstehen ist. Dies galt auch, wenn zwei Heiratswillige, nach dem Tod der Eltern heirateten.

Um es mal ganz zu versachlichen: es ging bei diesen Eintragungen nicht um fromme Lebensart, sondern um die Erfassung von 'Steuerzahlern'. Und ein p:m-Kandidat fiel durch das Raster der Abgabenpflicht. Hier arbeitete die 'Kirche' mit der Herrschaft zusammen, denn woher hätte die Herrschaft sonst die Unterlagen über ihre 'Schäfchen' bekommen können, wenn nicht über die Kirchenbücher?

Die erste standesamtliche Hochzeit eines Ahnen verzeichne ich am 28.01.1808 in Crefeld*; davor habe ich "nur" Kirchenbuchinformationen.

* Standesämter wurden in Deutschland zuerst zwischen 1792 und 1808 im Rheinland (im Kaiserreich Frankreich) eingeführt.
franzpeter
male
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Dann lassen wir das mal so stehen.
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